Hilfe_Ladungsträger

Ladungsträger oder Transporthilfsmittel (THM)

  • Selbstständige Transporthilfsmittel können auf allen Handelsstufen eingesetzt werden, werden aber grundsätzlich nicht an
    den Endverbraucher geliefert. Sie dienen der Vereinfachung des Warentransports und der Lagerung. Selbstständige
    Transporthilfsmittel gegen Pfand stellt eine eigenständige Lieferung dar und unterliegt unabhängig des Steuersatzes der
    gelieferten Waren immer dem Regelsteuersatz.

21.03.2018: Diese Seite wird zurzeit neu  erstellt.